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   RG, 14.10.1910 - Rep. VII. 562/09   

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RG, 14.10.1910 - Rep. VII. 562/09 (https://dejure.org/1910,9)
RG, Entscheidung vom 14.10.1910 - Rep. VII. 562/09 (https://dejure.org/1910,9)
RG, Entscheidung vom 14. Oktober 1910 - Rep. VII. 562/09 (https://dejure.org/1910,9)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie unterscheiden sich bei der vom Enteigneten aus § 30 des preuß. Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 erhobenen Klage auf Erhöhung der Enteignungsentschädigung Grund und Betrag des Anspruchs im Sinne des § 304 ZPO.?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 74, 287
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.12.1965 - III ZR 172/64

    Bemessung der Enteignungsentschädigung

    Der Senat hat in einer Entscheidung über die Berücksichtigung der Umzugskosten bei einer Enteignungsentschädigung (BGH Warn 1963 Nr. 154 = NJW 1963, 1925) bereits ausgeführt, daß die reichsgerichtliche Rechtsprechung insoweit zwar geschwankt, aber die neuere Rechtsprechung (vgl. RGZ 32, 298; 58, 422; 74, 287; dazu Schack BB 1959, 1259; teilweise anders Eger Preussisches Enteignungsrecht 3. Aufl. I § 8 Anm. 53, 55) bereits den Satz entwickelt habe, daß dem Enteigneten nicht nur Ersatz des objektiven Wertes (Substanzverlust, Rechtsverlust), sondern Ersatz des sogenannten individuellen Wertes und daneben auch ein Ausgleich für alle diejenigen Nachteile zu gewähren sei, die ihn im Zusammenhang mit dem Enteignungsvorgang notwendigerweise treffen; als Beispiele waren dort Umzugskosten und Einrichtungskosten sowie Aufwendungen bis zur Erlangung eines geeigneten Ersatzobjektes erwähnt.
  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 68/52

    Enteignung zwecks Wohnungsbau

    Der Beurteilung des Entschädigungsanspruchs als eines einheitlichen Anspruchs durch das Reichsgericht entsprechend (RGZ 74, 287; 119, 362) ermittelt das Berufungsgericht - seiner Auffassung gemäß folgerichtig - den Betrag der dem Kläger insgesamt gebührenden Entschädigung auf den 1. Juni 1950 einheitlich in deutscher Mark.
  • BGH, 07.07.1962 - III ZR 29/61

    Erhöhung einer Entschädigung für eine zu Gunsten des Deutschen Reiches für Zwecke

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 74, 287; 86, 403) ist ein Grundurteil regelmäßig dann unzulässig, wenn über die Höhe einer von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Enteignungsentschädigung gestritten wird.
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